Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Zum 1. Januar 2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Im Rahmen der diesjährigen Aktualisierung wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder erhöht.


Der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe wurde um 41 EUR, für Kinder der 2. Altersstufe um 47 EUR und für Kinder der dritten Altersstufe um 55 EUR angehoben. Diese Anhebung der Bedarfssätze der 1. Einkommensgruppe hat zur Folge, dass sich auch die Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen und der volljährigen Kinder erhöhen. Bei Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, kann von dem Mindestbedarf von 930 EUR nach oben abgewichen werden, wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ergibt.

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