Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Zum 1. Januar 2025 wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Sie ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts i.S.d. § 1610 BGB. Die Werte werden in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags erstellt.

Im Rahmen der diesjährigen Aktualisierung wurden die Bedarfssätze minder- und volljähriger Kinder angehoben. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen und dem Regelfall zweier Unterhaltsberechtigter. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei € 2.100,00, die 15. bei € 11.200,00.

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