Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst sowohl die Ansprüche auf Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall, als auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Die Ansprüche des Geschädigten richten sich bei einem Verkehrsunfall gegen den Fahrer, den Halter und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir ermitteln im Zweifel die Verursacher, besorgen die notwendigen Informationen (gegebenenfalls auch von der Polizei), prüfen die Höhe der Ansprüche und machen diese geltend – im Zweifel auch gerichtlich. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die notwendigen Anwaltsgebühren. Unter Umständen tritt auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung ein.

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht – also beim Bußgeld – hängt alles davon ab, was sich aus der Straf- bzw. Bußgeldakte ergibt. Nachdem wir Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, besprechen wir mit Ihnen, wie vorgegangen werden sollte. Nicht jedes Bußgeld ist richtig, aber es ist auch nicht jedes Bußgeld vermeidbar. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird auch geprüft, ob diese die Anwaltsgebühren übernimmt.