Kosten
Die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten besprechen wir mit Ihnen vorab. Grundsätzlich rechnen wir entweder minutengenau nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage des Gegenstandswertes die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Nach § 34 RVG darf eine Erstberatung gegenüber einem Verbraucher nicht mehr als € 190,-- (netto) kosten, wenn nichts anderes vereinbart ist und die Beratung an sich maximal € 250,-- (netto), wenn nichts anderes vereinbart ist. Dies bedeutet für Sie, dass wir Sie jedenfalls und vorher darauf hinweisen, wenn Sie mit höheren Kosten als € 250,-- für eine Beratung rechnen müssen, was idR dann der Fall ist, wenn die Beratung länger als 1 ¼ Stunden dauern sollte. Dazu treffen wir dann mit ihnen eine entsprechende Vereinbarung, die bei einer Beratung auch mündlich erfolgen kann, in der Regel aber in Textform (zB per Email) erfolgen wird.
Zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit auf die Kosten anzusprechen, wenn Sie dazu eine Frage haben.
Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung richten sich die Mindestgebühren immer nach dem Gegenstandswert und den gesetzlichen Gebührentatbeständen.
Sie finden Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der anwaltlichen Abrechnung u.a. auf der Homepage der für uns zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Weitere umfangreiche Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Kostenlose Prozesskostenrechner finden Sie im Internet, wenn Sie zu diesem Stichwort dort suchen. Es gibt insoweit jedoch bestimmte Besonderheiten im Arbeitsrecht, über die Sie unsere „Arbeitsrechtler“ informieren.
Ebenso weisen wir Sie auf kostengünstigere Alternativen (Öffentliche Rechtsauskunft; Beratungshilfe; Rechtsantragsstelle etc.) hin.
Selbstverständlich arbeiten wir in Gerichtsverfahren auch auf Basis von Prozesskostenhilfe und führen – soweit gewünscht – die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.