Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Erbrecht. Auch in diesem Bereich stehen Ihnen – wie im Familienrecht – unsere Rechtsanwälte Ernst Mayer und Marc Wenzel bei Beratungs- und/oder Handlungsbedarf mit ihrem umfangreichen Wissen und ihrer langjährigen Erfahrung gern helfend zur Seite.

Sie beraten Sie im Bereich der Vorsorge, d. h. insbesondere bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Vollmachten, und Patientenverfügungen sowie Vermögensübertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge.

Mit einem Testament oder Erbvertrag - ggf. verbunden mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung - entscheiden Sie selbst über Ihren Nachlass, vermeiden Streitigkeiten zwischen den Erben und dadurch langwierige sowie kostenintensive Erbauseinandersetzungen. Nutzen Sie die Erbschaftsteuerfreibeträge zu Gunsten Ihrer Erben durch eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten und vermeiden Sie durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Auch nach einem Erbfall beraten wir Sie gern, beantworten Ihnen alle Ihre Fragen und vertreten Sie in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei setzen wir Ihre Interessen auch in konfliktbehafteten Situationen durch.