Ernst Mayer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Ernst Mayer, geboren 1951 in Süddeutschland, lebt seit 1973 in Hamburg. Hier holte er das Abitur 1979 am Hansa-Kolleg nach und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und das Referendariat von 1982 bis 1993 in Hamburg. Als Rechtsanwalt ist er seit 1993 in Hamburg tätig, seit 2003 auch als Fachanwalt für Familienrecht.

Rechtsanwalt Mayer bearbeitet überwiegend Mandate auf dem Gebiet des Familienrechts sowie erbrechtliche Fälle. Außerdem ist er im Verkehrsrecht tätig.

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Fachbereich